29.01.2024

Neue Berechnungsgrundlage für Straßenreinigungsgebühren

Seit Jahresbeginn 2024 gilt der Frontmetermaßstab als Grundlage

  • Berechnung nach Flächenmaßstab hat ausgedient
  • Frontmetermaßstab ermöglicht konstante Berechnungsgrundlage
  • Letzte Gebührenerhöhung erfolgte vor knapp 30 Jahren
  • Versand der Gebührenbescheide zum 31. Januar 2024

Zum Jahres­beginn hat sich die Berechnungs­grundlage für die Ermittlung der Straßen­reinigungs­gebühren geändert. Auf Beschluss des Stadtrats vom vergangenen Herbst werden diese jetzt nach dem so genannten Front­meter­maßstab und nicht mehr nach dem Flächen­maßstab berechnet. Augsburg folgt damit dem Groß­teil der bayerischen Städte und Gemeinden, die schon seit längerer Zeit auf den Berechnungs­maßstab nach der Front­meter-Länge um­gestellt haben.

Front­meter des Gebäudes und Reinigungs­klasse der Straße
Wie der Abfall­wirtschafts- und Stadt­reinigungs­betrieb der Stadt Augsburg (AWS) ausführt, wurde bisher die Größe der zu reinigenden Straßen­fläche durch auf­wändige Ver­messungen ermittelt. Mit der Um­stellung auf den Frontmeter­maßstab bleiben bauliche Ver­änderungen im Straßen­netz zukünftig un­berücksichtigt. Das bedeutet: Die Breite der zu reinigenden Straße hat nun keinen Einfluss mehr auf die Gebühren­höhe. Vielmehr richtet sich jetzt die Höhe der jährlichen Gebühr nach der Länge, mit der ein Grundstück an der Straße anliegt (Front­meter) sowie nach der Reinigungs­klasse, in die die jeweilige Straße eingeordnet ist. „Dies führt zu einer konstanten Berechnungs­grundlage und einem berechen­baren Verwaltungsaufwand“, so Umwelt­referent Reiner Erben.

Mehr Solidarität unter Anliegerinnen und Anliegern
Mit der neuen Berechnungs­grundlage wird auch der Solidaritäts­gedanke deutlich stärker berücksichtigt als bisher. Anliegerinnen und Anlieger von breiten und zumeist lauten Straßen, die bislang bisher stärker belastet waren, können jetzt mit einer Gebühren­entlastung rechnen. Dem­gegenüber kommt es für Anliegerinnen und Anlieger an schmalen Straßen zu einer - größten­teils moderaten - Gebühren­erhöhung. Diese wurden zuletzt trotz steigender Einwohner­zahlen sowie zunehmender Wohn­gebiete und Gewerbe­flächen vor knapp 30 Jahren zum 1. Juli 1994 erhöht. Zum 31. Januar 2024 werden die neuen Gebühren­bescheide vom AWS verschickt.

Kunden­center des AWS steht für Fragen zur Verfügung
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Kundencenter des AWS wenden, entweder telefonisch unter 0821 324 4884 oder per E-Mail an kundenservice.aws@augsburg.de. Nach dem Versand der Bescheide kann es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Weitere Informationen zur Umstellung der Berechnung sind auf AWS: Straßenreinigung (augsburg.de) zu finden.

 

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.

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