Das gehört zum Sperrmüll

Haushalts­typische Gegen­stände  in haushalts­üblichen Mengen

  • Möbel­holz z. B. Schrank, Tisch, Stuhl, Holzregal. Zerkleinern Sie längere Teile über 2 Meter.
  • Elektro­geräte z. B. Kühl­gerät, Herd, Wasch­maschine, Fern­seher, Staub­sauger, Dunst­abzug, Mikro­welle, Drucker
  • Gegen­stände aus Metall z. B. Fahr­rad, Öl­ofen ohne Heiz­öl, Wäsche­ständer, Spül­becken, Rasen­mäher ohne Ben­zin
  • Hart­kunststoffe  z. B. Haus- und Garten­möbel, Eimer, Wäsche­korb, Spiel­zeug, Gieß­kanne, Regen­tonne
  • Sonstiger Haus­rat z. B. Polster­möbel, Matratze, Ski, Koffer, Bügel­brett, Spiegel, Korb­waren. Ver­packen Sie Klein­teile in Säcke.

Das gehört nicht zum Sperrmüll

  • Sonder­müll z. B. Farben und Lacke, Lösungs­mittel, Leucht­stoff­röhren, Batterien, Öle
  • Kartonagen und Papier
  • Holz­teile aus Umbauten z. B. Parkett- und Laminat­boden, Wand- und Decken­verkleidung, Innentür
  • Holz belastet, z. B. Zaun­latte, Garten­haus, Garten­möbel aus Holz
  • Bau­schutt z. B. Ziegel­steine, Wasch­becken, Bade­wanne, Dusch­kabine, Fliesen, Fen­ster, etc.
  • KFZ-Bauteile z. B. Auto­reifen, Stoß­stangen, Kot­flügel
  • Sonstiges z. B. Öl­tank, Wurzelstock, asbest­haltiges Ma­terial wie Eternit­blumen­kästen, Dämm­material

Termin zur Sperrmüllabfuhr

Bitte beantragen Sie Ihren Termin früh­zeitig, d. h. mehrere Wochen vor der ge­wünschten Ab­holung. Nach­buchungen zum vereinbarten Termin sind nur möglich, wenn noch Mengen­kapazitäten verfügbar sind. Teilen Sie uns Än­derungen oder Termin­absagen bis spätestens 3 Werktage vor Ihrem Abholtermin mit. 

Bereitstellung

Sperrmüllabholung

Ihr Sperr­müll muss zur Ab­holung nach Fraktionen Holz, Metall, Elektro­gerät, Hart­kunststoffe und Sonstiger Haus­rat sortiert bereit­gestellt werden.

Die einzelnen Produkt­gruppen werden von ver­schiedenen Fahr­zeugen nach­einander und ggfs. auch zu unter­schiedlichen Zeiten, ab­geholt. 

Bitte stellen Sie daher Ihre Ab­fälle so be­reit, dass unsere Mit­arbeitenden diese ge­trennt problem­los laden können. 

Längere Teile über 2 Meter zer­kleinern Sie bitte. Klein­teile ver­packen Sie in Plastik­säcken. 

Bitte beachten Sie auch die verbindlich satzungsgemäßen Regeln: 

  • Frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vor dem ver­bindlich ver­einbarten Abfuhr­termin, jedoch spätestens bis 6:30 Uhr des Abhol­tages an einem gut zugänglichen Platz an der An­fahrtsstraße bereitstellen. 
  • Auf öffent­lichem Grund (z. B. Geh­weg) darf Sperr­müll nur so bereit ge­stellt werden, dass die öffent­liche Sicher­heit und Ord­nung nicht be­einträchtigt wird. Insbe­sondere dürfen Fahr­zeuge und Fußgänger­innen und Fuß­gänger nicht be­hindert oder ge­fährdet werden. 

Abfälle, die nicht ab­gefahren werden, müssen am gleichen Tag aus der öffent­lichen Verkehrs­fläche ent­fernt werden.

Wichtige Hinweise:

Der bereit­gestellte Sperr­müll geht erst mit dem Ver­laden auf das Entsorgungsfahrzeug in das Eigen­tum der Stadt Augsburg über (§ 9 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Augsburg). Sie sind als Eigen­tümer bis zu diesem Zeit­punkt für die von Ihnen bereit­gestellten Gegen­stände ver­antwortlich. 

Ver­stöße gegen Regeln können als Ordnungs­widrigkeit mit einem Buß­geld bis zu 2.500 Euro ge­ahndet werden.

Bei Anschluss an die Abfallentsorgung ist die Sperrmüllabfuhr und Sperrmüllanlieferung kostenfrei.

Sperrmüllanlieferung bei den Wertstoff- & Servicepunkten

Sie können Ihren Sperr­müll bei aus­gewählten Wertstoff- & Servicepunkten selbst anliefern.

Zum Wegwerfen zu schade?

Ist ein Gegen­stand für Sie nicht mehr von Nutzen, befindet sich aber noch in einem gutem Zustand, kann er weiter­verwendet werden. Hier finden Sie zahl­reiche Möglich­keiten, aus­sortierte Möbel, Elektro­geräte etc. weiter­leben zu lassen.

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.