Der AWS macht Ihnen den Weg frei

In den Winter­monaten kommt es immer wieder zu Schnee­fall und Glätte.

Bis zu 71 Räum- und Streu­fahrzeuge sind je nach Wetter­lage bereits ab 4.00 Uhr/5.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im Einsatz.

Gesamt sind etwa 200 Mit­arbei­terinnen und Mit­arbeiter für den Winter­dienst im Einsatz. Davon sind etwa 130 Mit­arbeiter in mobilen Gruppen oder zu Fuß unterwegs, um Fußgänger­über­wege, Halte­stellen und stadt­eigene Geh­wege von Schnee und Eis zu befreien.

Der AWS beobachtet die Straßen­gebiets­wetter­-Vorher­sage und die Glätte­vor­her­sage der Wetter­dienste. Bei zu erwartenden winter­lichen Verhält­nissen erfolgt sofort eine stufen­weise An­ordnung der Ruf­bereit­schaft beim Winter­dienst. Für Not­fälle steht ein Streu­fahrzeug nachts auf Ab­ruf zur Ver­fügung. 

Hauptverkehrs­straßen: Sicher­heit geht vor

Schneeräumfahrzeug auf winterlicher Straße

Da die Sicherheit auf Hauptverkehrstraßen oberste Priorität hat, konzentriert sich der AWS beim Winterdienst in erster Linie auf die Haupt­verkehrs­straßen.

Dies geschieht durch das Aufbringen von Streusalz, aus ökologischen und ökonomischen Gründen nach der Regel »so wenig wie möglich, so viel wie nötig«.

Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personen­nahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßen­abschnitten wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fuß­gänger­überwege. Erst danach wird der Winter­dienst je nach Verkehrs­bedeutung auf die weiteren Straßen im Stadt­gebiet ausgedehnt.

Der Umfang der Räum- und Streu­leistung richtet sich nach den ört­lichen Ver­hält­nissen, tech­nischen, per­sonellen und organisatorischen Möglich­keiten, so optimal wie möglich. Bitte haben Sie dafür Ver­ständnis, dass es nicht möglich ist, bei jedem Wetter das gesamte Straßen­netz gleicher­maßen schnee- und eis­frei zu halten. Eine gesetzliche Ver­pflichtung zur Räumung und Streuung von Seiten- und Neben­straßen besteht nicht. Straßen mit geringer Verkehrs­bedeutung, z. B. Wohn­straßen und Tempo-30-Zonen, werden daher nicht regel­mäßig gestreut.

AWS-Mitarbeiter vor dem Schneeräumfahrzeug

Fahrradwege im Winter

Radfahrer mit Radfahrer Kind auf verschneiter Straße

Der AWS tut sein Mög­lichstes, den Rad­fahrerinnen und Rad­fahrern auch im Winter gut be­nutzbare Rad­wege zu erhalten. 

Bei an­haltenden Schnee­fällen bzw. Eis­regen können jedoch nicht jeder­zeit geräumte, gestreute und somit gefahr­los zu befahrende Rad­weg gewähr­leistet werden. Eine gesetz­liche Verpflich­tung hierzu besteht nicht. 

Die Be­lange des Fahrrad­verkehrs werden im Hin­blick auf das Projekt Fahrrad­stadt 2020 besonders be­rück­sichtigt. Durch ge­sonderte Schulungen der Mit­arbeitenden und Aus­wertung der Er­fahrungen wird der Winter­dienst auf Rad­wegen weiter ver­bessert. 

Der AWS möchte, dass Sie gut und gesund durch den Winter kommen. Bitte sorgen Sie zu Fuß und auf dem Fahr­rad durch Anpassung an die winter­lichen Verhält­nisse stets für Ihre eigene Sicher­heit.

Bei Gehwegen mit »Radfahrer frei« greift die private Sicherungs­pflicht.

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