08.01.2025

Erhöhung der Abfallwirtschaftsgebühren zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 war eine Er­höhung der Abfall­wirtschafts­gebühren in der Stadt Augs­burg erforderlich. Das hat der Stad­trat am 24. Oktober 2024 mit großer Mehr­heit be­schlossen.

Hintergrund
Gemäß rechtlichen Vorgaben sowie der finanziellen Situation der städtischen Abfallent­sorgung wurden seit 1994 die Abfall­wirtschafts­gebühren mehrfach gesenkt. Grund hierfür waren vorhandene Gebühren­rücklagen sowie seinerzeit gute Wertstoff­erlöse.
Diese Rück­lagen, die an Sie in Form niedriger Ge­bühren zurück­gegeben wurden, waren 2021 aufge­braucht. So war bereits 2021 und nun für 2025 eine Neu­kalkulation er­forderlich.

Wichtige Faktoren für die Gebühren­erhöhung 

  • Rückläufige Wert­stofferlöse Ge­stiegene Personal- und Sach­kosten (ins­besondere durch die Tarif­ent­wicklung
  • im öffent­lichen Dienst, Inflation und höhere Ent­sorgungs­kosten)
  • Ver­teuerung der Rück­stellungen für die Deponie Augsburg-Nord für die Rekultivierung und Nach­sorge (hohe Preis­steigerungen)

Abfallwirtschaftsgebühren ab 1. Januar 2025
Basis: Personenmaßstab

  • Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 18:
    253,08 EUR pro Jahr
  • Haushalt mit zwei Erwachsenen:
    168,72 EUR pro Jahr
  • Haushalt mit einem Erwachsenen:
    84,36 EUR pro Jahr

Alle Details entnehmen Sie bitte dem Amts­blatt 47-48, Satz­ung über die Er­hebung von Ge­bühren für die Ab­fall­ent­sorgung in der Stadt Augs­burg, Seite 14 - 18.

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