08.01.2025
Erhöhung der Abfallwirtschaftsgebühren zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 war eine Erhöhung der Abfallwirtschaftsgebühren in der Stadt Augsburg erforderlich. Das hat der Stadtrat am 24. Oktober 2024 mit großer Mehrheit beschlossen.
Hintergrund
Gemäß rechtlichen Vorgaben sowie der finanziellen Situation der städtischen Abfallentsorgung wurden seit 1994 die Abfallwirtschaftsgebühren mehrfach gesenkt. Grund hierfür waren vorhandene Gebührenrücklagen sowie seinerzeit gute Wertstofferlöse.
Diese Rücklagen, die an Sie in Form niedriger Gebühren zurückgegeben wurden, waren 2021 aufgebraucht. So war bereits 2021 und nun für 2025 eine Neukalkulation erforderlich.
Wichtige Faktoren für die Gebührenerhöhung
- Rückläufige Wertstofferlöse Gestiegene Personal- und Sachkosten (insbesondere durch die Tarifentwicklung
- im öffentlichen Dienst, Inflation und höhere Entsorgungskosten)
- Verteuerung der Rückstellungen für die Deponie Augsburg-Nord für die Rekultivierung und Nachsorge (hohe Preissteigerungen)
Abfallwirtschaftsgebühren ab 1. Januar 2025
Basis: Personenmaßstab
- Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 18:
253,08 EUR pro Jahr - Haushalt mit zwei Erwachsenen:
168,72 EUR pro Jahr - Haushalt mit einem Erwachsenen:
84,36 EUR pro Jahr
Alle Details entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt 47-48, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Augsburg, Seite 14 - 18.
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