01.04.2022

Zuschuss für Mehrwegwindeln unbefristet verlängert

  • Ein­malig und pau­schal 50 Euro
  • Stoff­windeln, Windel­einlagen, Windel­hosen und Windel­wasch­dienste sind zuschuss­fähig
  • Eltern von Kindern bis drei Jahren und in­kontinente Per­sonen antrags­berechtigt
  • Info­flyer und Antrags­formular unter aws.augsburg.de

Die Stadt Augsburg verlängert den seit 1. April 2020 laufenden Zuschuss für Mehrweg­windeln unbefristet. Dies hat der Werk­ausschuss des Abfall- und Stadt­reinigungs­betriebes der Stadt Augs­burg (AWS) jetzt be­schlossen. „Die Nutzung zusätzlicher Mehrweg­windeln hat sicher­lich zu einer Re­duzierung der Restmüll­menge ge­führt und damit einen wert­vollen Beitrag zum Umwelt- und Klima­schutz ge­leistet“, so Umwelt­referent Reiner Erben.

42.000 Tonnen Einweg­windeln im Jahr
Schätzungen zufolge fallen für ein Kind im Wickel­alter über 4.000 Windeln an, die über die Restmüll­tonne entsorgt werden. Allein im Jahr 2018 machten in Augsburg rund 42.000 Tonnen an gebrauchten Einweg­windeln etwa vier bis zehn Prozent des Restmüll­aufkommens aus. Weiterer Abfall in Form von Einweg­windeln fällt bei in­kontinenten Per­sonen an.

50 Euro pro ein­malig und pau­schal
Bezuschusst wird der Kauf von Mehrweg­windeln in Form von Stoff­windeln, Windel­einlagen und Windel­hosen. Zuschuss­fähig ist auch ein Windel­waschdienst, der für Kinder bis drei Jahre sowie für Per­sonen mit In­kontinenz in An­spruch ge­nommen wird. Der Zu­schuss beträgt ein­malig und pauschal 50 Euro pro antrags­berechtigter Person. Bei der Bean­tragung müssen Auf­wendungen von min­destens 100 Euro mit Original­rechnung (Rechnungs­datum ab 27. Januar 2020) nach­gewiesen werden. Private Quittungen werden nicht akzeptiert. Antrags­berechtigt sind Erziehungs­berechtigte von Kin­dern bis drei Jahren sowie inkontinente Per­sonen mit melde­rechtlichem Wohn­sitz im Augs­burger Stadt­gebiet.

Der Informations­flyer mit Antrags­formular finden Sie hier.