Tierkörperbeseitigung

Auf der Straße ver­endete Klein­tiere werden vom AWS entfernt.

Ver­storbene Haus­tiere können nicht beim AWS ab­ge­geben werden, sondern müssen auf zu­gelassenen Tier­friedhöfen bestattet, in Tier­krematorien ein­geäschert oder über eine Tier­körper-Beseitigungs­anlage entsorgt werden. Gegen eine geringe Ge­bühr nehmen auch Tierärzt­innen und Tier­ärzte tote Tiere ent­gegen. Unter bestimmten Voraus­setzungen dürfen sie aber auch im eigenen Gar­ten be­erdigt werden. Weitere Infos ent­nehmen Sie bitte den ent­spre­chenden Fach­seiten.

Sollten Sie Ihr Haus­tier ver­missen, können Sie beim Pförtner des AWS unter Tel. 0821 324 4813 nachfragen. 

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.

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