Schneefall und Glätte: Sie sind gefragt!
Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen
Alle zur Sicherung verpflichteten Grundstücksanlieger haben auf ihre Kosten die an Ihre Grundstücke grenzenden Gehwege (auch Gehwege mit dem Hinweisschild »Radfahrer frei«) bei Schneefall in ausreichender Breite räumen und bei Glätte mit Splitt streuen bzw. das Eis beseitigen. Dabei darf der Belag nicht beschädigt werden.
Kein abgegrenzter Gehweg vorhanden
Falls kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist, haben die Anlieger den ca. 1 m breiten Teil der öffentlichen Straße (gemessen von der Grundstücksgrenze aus), welcher von den Fußgängern anstelle des Gehwegs benutzt wird, zu reinigen und zu sichern. Dies gilt auch bei verkehrsberuhigten Zonen. Selbstständige Gehwege und Eigentümerwege sind vom jeweiligen Anlieger bis zur Mittellinie zu sichern.
Befindet sich vor Ihrem Haus eine Haltestelle?
Ein Anlieger ist auch dann zur Sicherung eines öffentlichen Gehwegs verpflichtet, wenn auf diesem Gehweg eine Haltestelle für öffentliche Buslinien eingerichtet ist. Die Sicherungspflicht innerhalb des im geltenden Ortsrecht angegebenen Zeitraumes entfällt für den Anlieger nicht, weil der Omnibusunternehmer möglicherweise ebenfalls (in der Regel vor und nach der allgemeinen Sicherungspflicht der Anlieger) zur Beseitigung der von ihm verursachten oder durch ihn vergrößerten Glätte verpflichtet ist.
Ein Service der stadt Augsburg
Kostenfreier Splitt zum Streuen der Gehwege

Wohin mit dem Schnee?
Den Schnee räumen Sie bitte bei Gehwegen mit über 2 m Breite an den Gehwegrand, bei Gehwegen unter 2 m Breite an den Fahrbahnrand. Achten Sie bitte darauf, dass der Fahr- und Fußverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert wird. Für den Fußverkehr muss eine Gehwegfläche von mind. 1 m Breite frei bleiben. Die Räumung der Fahrbahn darf nicht erschwert werden.
Privatpersonen können Schnee auch zu den städtischen Schneeabladeplätzen bringen.
Leider ist es manchmal je nach Wetterlage und örtlichen Gegebenheiten nicht vermeidbar, dass vom Räumfahrzeug Schnee auf diejenige Gehbahn geworfen wird, die Sie selbst soeben mühsam freigeschaufelt haben. Dies macht die Erfüllung der Räumpflicht für die Anliegerinnen und Anlieger aber nicht unzumutbar. Dieses Problem wird sich trotz aller Rücksichtsnahme oft schon aus Platzgründen nicht gänzlich lösen lassen.
Der AWS bittet daher die Grundstücksanlieger, Verständnis für die Räumarbeiten aufzubringen und weiterhin ihren wichtigen Beitrag für sichere Gehwege zu leisten.

Fahrradwege im Winter
Der AWS tut sein Möglichstes, den Radfahrerinnen und Radfahrern auch im Winter gut benutzbare Radwege zu erhalten. Mehr Informationen...
KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Onlineformular.
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