Der AWS macht Ihnen den Weg frei
In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schneefall und Glätte.
Bis zu 71 Räum- und Streufahrzeuge sind je nach Wetterlage bereits ab 4.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im Einsatz.
Gesamt sind etwa 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Winterdienst im Einsatz. Davon sind etwa 130 Mitarbeiter in mobilen Gruppen oder zu Fuß unterwegs, um Fußgängerüberwege, Haltestellen und stadteigene Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.
Der AWS beobachtet die Straßengebietswetter-Vorhersage und die Glättevorhersage der Wetterdienste. Bei zu erwartenden winterlichen Verhältnissen erfolgt sofort eine stufenweise Anordnung der Rufbereitschaft beim Winterdienst. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass während der Nachtzeit kein Räum- und Streudienst stattfindet.
Hauptverkehrsstraßen: Sicherheit geht vor

Da die Sicherheit auf Hauptverkehrstraßen oberste Priorität hat, konzentriert sich der AWS beim Winterdienst in erster Linie auf die Hauptverkehrsstraßen.
Dies geschieht durch das Aufbringen von Streusalz, aus ökologischen und ökonomischen Gründen nach der Regel „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“.
Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege. Erst danach wird der Winterdienst je nach Verkehrsbedeutung auf die weiteren Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt.
Der Umfang der Räum- und Streuleistung richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und Kapazitäten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es nicht möglich ist, bei jedem Wetter das gesamte Straßennetz gleichermaßen schnee- und eisfrei zu halten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Seiten- und Nebenstraßen besteht nicht. Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, z. B. Wohnstraßen und Tempo-30-Zonen, werden daher nicht regelmäßig gestreut.

Fahrradwege im Winter

Der AWS tut sein Möglichstes, den Radfahrerinnen und Radfahrern auch im Winter gut benutzbare Radwege zu erhalten.
Bei anhaltenden Schneefällen können jedoch nicht jederzeit geräumte, gestreute und somit gefahrlos zu befahrende Radweg gewährleistet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Der AWS möchte, dass Sie gut und gesund durch den Winter kommen. Bitte sorgen Sie zu Fuß und auf dem Fahrrad durch Anpassung an die winterlichen Verhältnisse stets für Ihre eigene Sicherheit.
Bei Gehwegen mit »Radfahrer frei« greift die private Sicherungspflicht.
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