Beachten Sie die Abholkriterien
Abfälle, die nicht abgefahren werden, müssen am gleichen Tag aus der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt werden.
Wichtige Hinweise:
Das bereitgestellte Grüngut geht erst mit dem Verladen auf das Entsorgungsfahrzeug in das Eigentum der Stadt Augsburg über (§ 9 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Augsburg). Sie sind als Eigentümer bis zu diesem Zeitpunkt für das von Ihnen bereitgestellte Grüngut verantwortlich.
Verstöße gegen Regeln können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Anlieferung von Grüngut
- Beachten Sie bitte die Anlieferkriterien.
- Benötigen Sie einen Anlieferschein?
KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Onlineformular.
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