Feuchte Bioabfälle können Sie in Papier oder Küchenkrepp einwickeln. Verwenden Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Beutel. Die dürfen nicht in den Bioabfall gelangen.
Tonnenvolumen
Ihre Tonne für Bioabfälle leert der AWS alle 14 Tage.
Stellen Sie Ihre Tonne ab 6.30 Uhr am Abfuhrtag bereit.
Ihr mögliches Tonnenvolumen hier.
Sollte Ihre Biotonne einmal nicht ausreichen, da zusätzliches Grüngut anfällt, können sie Grüngut bei den Wertstoff- & Servicepunkten kostenlos anliefern. Strauchwerk, Baum- und Heckenschnitt können Sie über das Abholformular abtransportieren lassen. In Säcken oder anderen Behältnissen bereitgestellter Biobfall wird nicht abgefahren.
Tipps und Infos zur Braunen Tonne
Die Braune Tonne stellt Ihnen der AWS kostenfrei zur Verfügung.
Für die Entsorgung von Bioabfällen wird den Augsburger Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch das dreifache Volumen der Restmülltonne je Grundstück zur Verfügung gestellt.
Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss eine Braune Tonne stehen.
Ausnahmen:
- Legen Sie die Tonne vor dem Befüllen mit einigen Seiten Zeitungspapier aus; so wird überschüssige Nässe aufgesaugt.
- Nutzen Sie kleine Mengen Küchenkrepp, Papiertüten und Zeitungspapier zum Einwickeln der Küchen-Bioabfälle.
- Frische Rasenabfälle verkleben schnell und entwickeln Hitze – ein idealer Nährboden für Bakterien und Schimmel. Rasenschnitt sollte deshalb antrocknen, bevor er in die Biotonne oder auf den Komposter gegeben wird.
- Halten Sie den Deckel stets geschlossen, um Insekten fernzuhalten.
- Kalkstickstoff kombiniert mit Gesteinsmehl verhindert Fliegenmaden. Eine kleine Menge reicht. Auch das Besprühen oder Abwischen des Tonnenrandes mit Essig ist sehr hilfreich. Auf keinen Fall Insektenvernichtungsmittel oder Chlorkalk verwenden!
- Stellen Sie die Tonne möglichst an einen frostfreien, windgeschützten Standort, wie z.B. in der Garage, im Keller oder nahe an die Hauswand.
- Um ein Anfrieren des Bioabfalls am Boden zu verhindern wird empfohlen den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier oder mit Eierkartons (aus Papier) auszulegen.
- Feuchte Bioabfälle können in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp verpackt werden. So wird Feuchtigkeit gebunden und ein Zusammenfrieren der Abfälle verhindert. Kunststofftüten oder kompostierbare Abfalltüten dürfen zum Sammeln des Bioabfalls nicht verwendet werden.
- Bei Frostnächten die Tonnen besser erst am Abfuhrtag, bis spätestens 6.30 Uhr an der Anfahrtsstraße bereitstellen.
- Biotonne regelmäßig alle 14 Tage leeren lassen, auch wenn die Biotonne nur zum Teil befüllt sein sollte (alle Leerungen sind kostenfrei).
Und wenn doch mal etwas festfriert:
- Kurz vor der Leerung der Tonne mit einem Spaten oder einem anderen geeigneten Werkzeug seitlich an den Innenwänden der Tonne vorsichtig herunterfahren. So lassen sich eventuell fest gefrorene Abfälle lösen. Bitte beachten: Hier ist ein vorsichtiger Einsatz des Werkzeugs gefragt! Durch die Kälte wird das Plastik der Tonne spröde, ist empfindlicher und kann durch unvorsichtiges Hantieren beschädigt werden. Keinesfalls sollten Sie heißes Wasser in die Tonne füllen, um Festgefrorenes zu lösen. Wasser kühlt rasch ab und der Bioabfall friert dann umso stärker fest.
Bioabfall und ist ein wertvoller Rohstoff. Aus ihm wird in der Vergärungs- und Kompostieranlage des Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen (AVA KU) Biogas, Flüssigdünger und Kompost gewonnen. Der ökologisch sinnvolle Kreislauf wird jedoch durch einen hohen Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall, allen voran Kunststofftüten, gestört. Auch kompostierbare oder biologisch abbaubare Beutel gehören nicht in den Bioabfall, da auch diese nicht schnell genug abgebaut werden. Fremdstoffe stören die Erzeugung des umweltfreundlichen Bioerdgases und die Verrottung zu wertvoller Erde. Die Aussonderung dieser Fremdstoffe ist technisch aufwendig und teuer. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des zu erzeugenden Komposts gestiegen.
Was genau über die Biotonne entsorgt werden darf, wird auf kommunaler Ebene in Form der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Katzen- und Kleintierstreu sowie tierische Exkremente dürfen gemäß Satzung "§ 16 Abs. 3 Bioabfälle" nicht über die Biotonne entsorgt werden. Der richtige Entsorgungsweg ist über die graue Restmülltonne.
Entscheidend für die Kommunen was über die Biotonne entsorgt werden darf, sind letztendlich die verfahrenstechnischen Voraussetzungen der Abfallverwertungsanlagen, zu der die Bioabfälle gebracht werden.
Die in der Stadt Augsburg gesammelten Bioabfälle werden zur Biovergärungsanlage der Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen (AVA KU) gebracht, in der neben der Gewinnung von Biogas auch hochwertiger, gütegesicherter Kompost und zertifizierter Flüssigdünger erzeugt wird, der von den Landwirten als organisches Düngemittel verwendet werden kann.
Die Erzeugung von Biogas, Kompost und Flüssigdünger geschieht in einem verfahrenstechnischen Prozess, dem die Zerkleinerung und Zersetzung in einem sogenannten Fermenter zugrunde liegt. Entscheidend für die Qualität und den Standard der erzeugten Substrate ist die Aufenthaltsdauer und die Temperatur im Fermenter, in dem Mikroorganismen für die natürliche Zersetzung des Bioabfalls sorgen. Mit einer Durchschnittstemperatur von ca. 54 ֯C und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer des Substrats von ca. 20 Tagen, herrschen hierfür im Fermenter der AVA KU ideale Bedingungen.
Katzenausscheidungen sowie andere tierische Exkremente können jedoch Viren, Bakterien oder Würmer enthalten und somit pathogen belastet sein. In dem Fermenter der AVA KU sind die Voraussetzungen zur Hygienisierung von pathogen belasteten Abfällen nicht aussreichend gegeben.
Auch sogenannte 100% biologisch abbaubare und kompostierbare Katzenstreu dürfen bei der Stadt Augsburg nicht über die Biotonne entsorgt werden. Obwohl es sich im Rahmen der Herstellung und Verwendung bestimmt um ökologisch wertvolle Produkte handelt, unterliegen diese jedoch beim Abbau den gleichen hygienischen Auflagen wie nicht biologische Katzenstreu.
Eine Entsorgung der Katzenstreu oder andere tierische Exkremente über die Toilette ist aufgrund von Verstopfungsgefahr und unzureichender Abbaubarkeit der Streu ebenfalls nicht erlaubt.
Der richtige Entsorgungsweg ist über die graue Restmülltonne und somit der thermischen Verwertung.
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