Das darf in die Braune Tonne

Küchenabfälle aus Haushalten und Gartenabfälle aus Privatgärten

  • Obst- und Gemüse­abfälle, roh und gekocht
  • Schalen von Eiern und Nüssen
  • Kaffee- und Tee­filter mit Inhalt
  • Ernte­rückstände wie Fall­obst* (auch bei Befall von Monilia/Braunfäule)
  • Blumen, Zier­pflanzen
  • Gras, Laub, Un­kraut 
  • Strauch- und Baum­schnitt
  • Kastanien­laub trotz Minier­motte**
  • Pflanzen befallen mit Kohl­hernie und Mehl­tau**
  • Fall­obst
  • Brot, Nudeln und Teigwaren
  • tierische Speise­reste wie Fleisch, Fisch und Wurst
  • Bestandteile tierischer Herkunft, wie z.B. Federn, Daunen und Knochen
  • tierische Öle und Fette bzw. Abfälle, die diese enthalten
  • * Bitte Ernte­rück­stände verteilt über die Herbst­zeit ent­sorgen, da sonst das Ge­wicht der Tonne zu groß wird. An­lie­fer­ung auch an den Wert­stoff- und Ser­vice­punk­ten mög­lich.

    ** Bitte Kastanien­laub mit Minier­motte und Pflanzen befallen mit Kohl­hernie und Mehl­tau nicht selbst kompostieren, da sich die Sporen von dort ausbreiten und Puppen im Laub überwintern. Diese Schädlinge werden in den Anlagen des AVA KU zu­verlässig abgetötet.

Das darf nicht in die braune Tonne

  • Plastiktüten und Verkaufsverpackungen
  • kompostierbare Beutel
  • Biokunststoff, z. B. Joghurtbecher
  • Verkaufsnetze
  • Katzen- und Kleintierstreu (mögliche Krankheitserreger)
  • tierische Exkremte und Kadaver
  • Windeln und Hygienetücher
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche, Kehricht, Ölruß
  • Steine, Kies, Sand, Erde, Blumenerde
  • Glas, Metall, Kunststoff
  • Pflanzen befallen mit Feuerbrand - meldepflichtig.
  • Ambrosiapflanze – hochallergen. Wird auch Traubenkraut oder Beifuß-Ambroise genannt. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Feuchte Bioabfälle können Sie in Papier oder Küchenkrepp einwickeln. Verwenden Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Beutel. Die dürfen nicht in den Bioabfall gelangen.

Tonnenvolumen

Ihre Tonne für Bioabfälle leert der AWS alle 14 Tage. 

Stellen Sie Ihre Tonne ab 6.30 Uhr am Abfuhr­tag bereit.  

Ihr mögliches Tonnen­volumen hier. 

Sollte Ihre Bio­tonne einmal nicht ausreichen, da zusätzliches Grüngut an­fällt, können sie Grün­gut bei den Wert­stoff- & Service­punkten kostenlos an­liefern. Strauch­werk, Baum- und Hecken­schnitt können Sie über das Abholformular ab­transportieren lassen. In Säcken oder anderen Behält­nissen bereitgestellter Bio­bfall wird nicht ab­gefahren.

Leerung Biotonne
Leerung Biotonne

 

 

Tipps und Infos zur Braunen Tonne

Die Braune Tonne stellt Ihnen der AWS kostenfrei zur Verfügung.

Für die Entsorgung von Bioabfällen wird den Augsburger Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch das dreifache Volumen der Restmülltonne je Grundstück zur Verfügung gestellt.

Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss eine Braune Tonne stehen.
 

Ausnahmen:

  • Sie kompostieren selbst.
  • Sie können sich die Braune Tonne mit Ihrem direkten Nachbarn teilen. Voraussetzung ist, dass das Volumen für Ihre Bioabfälle und die Ihres Nachbarn ausreicht.

Für die Bereitstellung und Leerung der Braunen Tonne fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

  • Legen Sie die Tonne vor dem Befüllen mit einigen Seiten Zeitungs­papier aus; so wird über­schüssige Nässe aufgesaugt.
  • Nutzen Sie kleine Mengen Küchen­krepp, Papiertüten und Zeitungs­papier zum Einwickeln der Küchen-Bioabfälle.
  • Frische Rasenabfälle verkleben schnell und entwickeln Hitze – ein idealer Nährboden für Bakterien und Schimmel. Rasenschnitt sollte deshalb antrocknen, bevor er in die Biotonne oder auf den Komposter gegeben wird.
  • Halten Sie den Deckel stets geschlossen, um Insekten fernzuhalten.
  • Kalkstickstoff kombiniert mit Gesteins­mehl verhindert Fliegenmaden. Eine kleine Menge reicht. Auch das Besprühen oder Abwischen des Tonnenrandes mit Essig ist sehr hilf­reich. Auf keinen Fall Insekten­vernichtungsmittel oder Chlorkalk verwenden!
  • Stellen Sie die Tonne möglichst an einen frostfreien, windgeschützten Standort, wie z.B. in der Garage, im Keller oder nahe an die Hauswand.
  • Um ein Anfrieren des Bioabfalls am Boden zu verhindern wird empfohlen den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier oder mit Eierkartons (aus Papier) auszulegen.
  • Feuchte Bioabfälle können in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp verpackt werden. So wird Feuchtig­keit gebunden und ein Zu­sammen­frieren der Abfälle verhindert. Kunststofftüten oder kompostierbare Abfalltüten dürfen zum Sammeln des Bioabfalls nicht verwendet werden.
  • Bei Frostnächten die Tonnen besser erst am Abfuhrtag, bis spätestens 6.30 Uhr an der Anfahrtsstraße bereitstellen.
  • Biotonne regelmäßig alle 14 Tage leeren lassen, auch wenn die Biotonne nur zum Teil befüllt sein sollte (alle Leerungen sind kostenfrei).

 

Und wenn doch mal etwas festfriert:

  • Kurz vor der Leerung der Tonne mit einem Spaten oder einem anderen geeigneten Werkzeug seitlich an den Innenwänden der Tonne vorsichtig herunterfahren. So lassen sich eventuell fest gefrorene Abfälle lösen. Bitte beachten: Hier ist ein vorsichtiger Einsatz des Werkzeugs gefragt! Durch die Kälte wird das Plastik der Tonne spröde, ist empfindlicher und kann durch unvorsichtiges Hantieren beschädigt werden. Keinesfalls sollten Sie heißes Wasser in die Tonne füllen, um Festgefrorenes zu lösen. Wasser kühlt rasch ab und der Bioabfall friert dann umso stärker fest.

Bioabfall und ist ein wertvoller Rohstoff. Aus ihm wird in der Vergärungs- und Kompostieranlage des Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen (AVA KU) Biogas, Flüssigdünger und Kompost gewonnen. Der ökologisch sinnvolle Kreislauf wird jedoch durch einen hohen Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall, allen voran Kunststofftüten, gestört. Auch kompostierbare oder biologisch abbaubare Beutel gehören nicht in den Bioabfall, da auch diese nicht schnell genug abgebaut werden. Fremdstoffe stören die Erzeugung des umweltfreundlichen Bioerdgases und die Verrottung zu wertvoller Erde. Die Aussonderung dieser Fremdstoffe ist technisch aufwendig und teuer. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des zu erzeugenden Komposts gestiegen.

Was genau über die Biotonne entsorgt werden darf, wird auf kom­mu­nal­er Ebene in Form der Abfall­wirt­schafts­satzung geregelt. Katzen- und Kleintier­streu sowie tier­ische Ex­kre­mente dür­fen gemäß Satzung "§ 16 Abs. 3 Bioabfälle" nicht über die Bio­tonne ent­sorgt wer­den. Der rich­tige Ent­sor­gungs­weg ist über die graue Rest­müll­ton­ne.

Ent­schei­dend für die Kom­munen was über die Bio­ton­ne ent­sorgt werden darf, sind letzt­end­lich die ver­fahr­ens­tech­nischen Vor­aus­setz­ungen der Ab­fall­ver­wer­tungs­an­la­gen, zu der die Bio­ab­fälle ge­bracht wer­den.

Die in der Stadt Augs­burg ge­sam­mel­ten Bio­ab­fälle wer­den zur Bio­ver­gär­ungs­an­lage der Ab­fall­ver­wer­tung Augs­burg Kommunal­unter­nehmen (AVA KU) gebracht, in der neben der Ge­win­nung von Bio­gas auch hoch­wertiger, güte­ge­sicher­ter Kom­post und zer­ti­fi­zier­ter Flüs­sig­dün­ger erzeugt wird, der von den Landwirten als organisches Dün­ge­mittel ver­wendet wer­den kann. 

Die Erzeu­gung von Bio­gas, Kom­post und Flüssig­dün­ger ge­schieht in einem ver­fahrens­tech­nischen Pro­zess, dem die Zer­kleiner­ung und Zer­setz­ung in einem so­ge­nan­nten Fer­menter zu­grun­de liegt. Ent­schei­dend für die Quali­tät und den Standard der er­zeug­ten Sub­stra­te ist die Auf­enthalts­dauer und die Tem­per­atur im Fermenter, in dem Mikro­organis­men für die na­tür­liche Zer­setz­ung des Bio­ab­falls sor­gen. Mit einer Durch­schnitts­tem­per­atur von ca. 54 ֯C und einer durch­schnit­tlich­en Aufent­halts­dauer des Sub­strats von ca. 20 Tagen, herrschen hier­für im Fer­menter der AVA KU ideale Be­dingungen. 

Katzenaus­schei­dungen sowie an­dere tier­ische Ex­kre­mente kön­nen jedoch Viren, Bak­terien oder Wür­mer ent­hal­ten und so­mit pa­tho­gen be­lastet sein. In dem Fer­men­ter der AVA KU sind die Vor­aus­setz­ungen zur Hygieni­sierung von pa­tho­gen be­las­teten Ab­fäl­len nicht aus­sreichend ge­geben.

Auch sogenannte 100% biologisch ab­bau­bare und kom­pos­tier­bare Katzen­streu dür­fen bei der Stadt Augs­burg nicht über die Bio­tonne ent­sorgt wer­den. Ob­wohl es sich im Rah­men der Her­stel­lung und Ver­wen­dung be­stim­mt um öko­lo­gisch wert­volle Pro­dukte handelt, unter­lie­gen die­se je­doch beim Ab­bau den gleichen hy­gie­nischen Auf­la­gen wie nicht bio­lo­gische Katzen­streu.

Eine Ent­sor­gung der Katzen­streu oder an­dere tier­ische Ex­kre­mente über die Toilet­te ist auf­grund von Ver­stopfungs­ge­fahr und un­zu­rei­chen­der Ab­bau­bar­keit der Streu eben­falls nicht er­laubt.

Der richtige Entsorgungs­weg ist über die graue Rest­müll­ton­ne und so­mit der ther­mischen Ver­wer­tung.

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.

KONTAKT – Der schnellste Draht zu uns führt über unser Online­formular.